Für Sie als Holzverpacker ist es Pflicht, ihre Produkte nach den Richtlinien zur Regelung von Holzverpackungsmaterial zu Kennzeichnen!
Die Kennzeichnung muss nach IPPC-Standard (ISPM-Nr. 15) erfolgen. Registrierten Betrieben wird eine Betriebsnummer zugewiesen, die nach IPPC Richtlinien aufgebracht werden muss.
Dem ISPM 15 unterliegt massives Verpackungsholz in Form von Paletten, Kisten, Rahmen, Trommeln, Stauholz, Ladungsträgern, Fässern usw. mit einer Holzstärke von über 6 mm.
Wir führen alle Standarausführungen in unserem Shop - sollten Sie eine Größe oder Ausführung benötigen, welche wir noch nicht aufgeführt haben schreiben Sie uns bitte kurz eine E-Mail und wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen!