Kennzeichnung von Verpackungsholz nach dem ISPM Standard mit IPPC Schablonen

IPPC Schablonen mit Ihrer persöhnlichen Betriebsnummer

 

ISPM 15 Standard

IPPC Schablone Markierung
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IPPC Schablone nach ISPM 15 Standard

IPPC-Schablonen sind ein wichtiger Bestandteil des internationalen Handels und dienen dazu, die Ausbreitung von Schädlingen und Krankheiten durch Holzverpackungen zu verhindern. Der Internationale Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen (ISPM) Nr. 15 legt die Anforderungen an die Behandlung von Holzverpackungen fest, um sicherzustellen, dass sie frei von schädlichen Organismen sind.

Eine der Anforderungen des ISPM Nr. 15 ist, dass Holzverpackungen mit einer IPPC-Schablone markiert werden müssen. Diese Schablonen sind in der Regel rechteckige Etiketten, die auf die Verpackung aufgebracht werden und Informationen über die Behandlung des Holzes enthalten.

Dem ISPM 15 unterliegt massives Verpackungsholz in Form von Paletten, Kisten, Rahmen, Trommeln, Stauholz, Ladungsträgern, Fässern usw. mit einer Holzstärke von über 6 mm.

Die IPPC-Schablonen müssen bestimmte Informationen enthalten, um den ISPM-Standard zu erfüllen. Dazu gehören das IPPC-Logo, ein Ländercode, der angibt, in welchem Land das Holz behandelt wurde, ein Behandlungskürzel, das angibt, welche Art der Behandlung durchgeführt wurde, und eine Registriernummer, die dem Behandlungsanbieter zugeordnet ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verwendung von IPPC-Schablonen obligatorisch ist, wenn Holzverpackungen international transportiert werden sollen. Wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird, kann es zu Verzögerungen im Versandprozess kommen oder sogar zu einer Zurückweisung der Verpackung durch die Zollbehörden.

Insgesamt sind IPPC-Schablonen ein wichtiger Bestandteil der globalen Bemühungen um den Schutz der Pflanzengesundheit und die Vermeidung der Ausbreitung von Schädlingen und Krankheiten. Durch die Einhaltung des ISPM-Standards und die korrekte Anwendung von IPPC-Schablonen können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Holzverpackungen den internationalen Anforderungen entsprechen und ein reibungsloser Transport gewährleistet wird.

 

Die Markierung des IPPC Logos kann in verschiedenen Weisen aufgebracht werden:

- Mittels Sprühdose mit Signierspray

- Mittels Farbroller, Farbkissen und Signiertinte

Produkte zu beiden Optionen können wir Ihnen gerne anbieten!

Signierroller, Farbkissen und Signiertinte  

Die Kennzeichnung mit Farbroller und Zubehör ermöglicht eine sehr randscharfe Markierung.

Die Tinte ist UV-Beständig und Seewasserfest.

Die Produkte sind speziell für die Nutzung mit Schablonen entwickelt worden.

Ein verlaufen der Tinte hinter der Schablone wie es bei "Baumarktfarben" der Fall wäre wird hier verhindert!

 

 

 

Das Signierspray ist speziell ausgelegt für die Nutzung in Kombination mit Schablonen.

Das Spray ist sehr Deckungsstark und bildet fast keine Lauifnasen wie es bei Lackspray der Fall wäre.

Das Spray ist UV-Beständig und Seewasserfest.

 

ISPM-Nr. 15 Standard

Für Sie als Holzverpacker ist es Pflicht, ihre Produkte nach den Richtlinien zur Regelung von Holzverpackungsmaterial zu Kennzeichnen!

Die Kennzeichnung muss nach IPPC-Standard (ISPM-Nr. 15) erfolgen. Registrierten Betrieben wird eine Betriebsnummer zugewiesen, die nach IPPC Richtlinien aufgebracht werden muss.

Dem ISPM 15 unterliegt massives Verpackungsholz in Form von Paletten, Kisten, Rahmen, Trommeln, Stauholz, Ladungsträgern, Fässern usw. mit einer Holzstärke von über 6 mm.

Wir führen alle Standarausführungen in unserem Shop - sollten Sie eine Größe oder Ausführung benötigen, welche wir noch nicht aufgeführt haben schreiben Sie uns bitte kurz eine E-Mail und wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen!

 

ISPM 15 / Einfuhrvorschriften

Link zur Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft