FFP2 Maskenpflicht - Stadt Leverkusen

Maskenpflicht Bodenmarkierungen  in der Stadt Leverkusen umgesetzt mit Schablonen von MG-Schablonen

Quelle: Stadt Leverkusen

Hier finden Sie die Allgemeinverfügung der Stadt zur Maskenpflicht. Sie gilt zunächst bis zum 31. Januar 2021.
In den Fußgängerzonen und bestimmten Nebenstraßen dort, in einem bestimmten Umkreis von Kitas, Schulen oder Verwaltungsgebäuden sind demnach Mund-Nase-Bedeckungen vorgeschrieben.

Masketragen ermöglicht Familien und Freunden ein Zusammentreffen, unterstützt Gastronomie, Kulturschaffende und Veranstalter, öffnet Türen zu Sportstätten und Vereinen und macht so das Leben in unserer Stadt einfach wieder ein bisschen schöner. 

Unter #LEVmitMASKE kann ab sofort jeder und jede über die sozialen Medien und Netzwerke mitmachen. Ob als Video oder Foto, ob in deutsch, arabisch, französisch, englisch, italienisch, persisch oder kölsch - erzählen Sie, warum die Maske mehr ist als ein Stück Stoff vor dem Gesicht.
Man kann das Profilbild auf Facebook mit dem #LEVmitMASKE Rahmen schmücken oder über soziale Netze die eigene Botschaft mit Bekannten, Freunden, Mitschülern teilen.
Ob man den Instagram-Filter verwendet oder einfach nur ein Foto mit dem "Ja, du!-Spiegel" macht - wichtig ist, den Hashtag #LEVmitMASKE nicht zu vergessen!

Das Klinikum Leverkusen, die Krankenhäuser Remigius und St. Josef sowie die Stadt Leverkusen rufen mit dieser gemeinsamen Aktion alle auf, ein deutliches Zeichen für Maske und AHA-Regeln zu setzten und Teil von #LEVmitMASKE zu sein.